Heilmittelrichtlinien für Rezepte von gesetzlich versicherten Patienten

Nur korrekt ausgestellte Rezepte können durch ihre Krankenkasse abgerechnet werden.

Durch die Beachtung einiger wichtiger Punkte können wir gemeinsam Ihren und unseren Aufwand für notwendige nachträgliche Änderungen von Rezepten reduzieren.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen jederzeit persönlich oder telefonisch unter 0 89 – 96 05 77 0 zur Verfügung.

 

 

 

Was ist dringend zu beachten beim Ausstellen einer Heilmittelverordnung (GKV)?

  • Nach Ausstellungsdatum der Heilmittelverordnung haben wir eine 28 Tage Frist um mit der Behandlung zu beginnen. Nach Ablauf der Frist können wir die Behandlung nicht mehr beginnen. Dies ist Vorgabe der Krankenkassen.
  • Heilmittelverordnungen, die nachträglich geändert werden, können wir annehmen. Allerdings muss die Änderungen mit dem Datum und der Unterschrift des Arztes auf der Heilmittelverordnung genehmigt werden.
  • In der Regel werden 6 Einheiten verschrieben. Ausnahme sind BVB (Besonderer Behandlungsbedarf) und LHB (Langfristiger Behandlungsbedarf) - hier kann der Arzt mehr Einheiten verschreiben.
  • Wenn Sie 2 Heilmittelverordnungen haben, die parallel behandelt werden sollen, müssen auf den Verordnungen  jeweils unterschiedliche ICD-10 Codes (Diagnosen) stehen

Rufen Sie uns gerne an oder schicken Sie uns die Heilmittelverordnung per Email, wenn Sie Fragen haben. Gerne schauen wir uns diese  dann vor der Terminplanung an um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.

 

 

 

 

Was ist die Zuzahlung und wie berechnet sie sich ?

Seit 2004 verlangt der Gesetzgeber gemäß SGB V §32 von Ihnen als gesetzlich Krankenversichertem einen eigenen finanziellen Beitrag zu jeder Heilmittelverordnung, falls Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Dieser Beitrag entspricht in der Regel einem Betrag von 10 EUR pro Rezept plus 10% des Rezeptwertes. Dieser Betrag ist vor der ersten Behandlung in der Praxis zu bezahlen, Sie bekommen eine Quittung darüber. Die Zuzahlung kann nicht mit Behandlungen verrechnet werden, sie ist in jedem Fall in bar bzw. per EC Karte zu bezahlen.